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Kredit absichern mit dem Credit-Schutz

  • Völlig unverschuldet kann jeder arbeitslos oder arbeitsunfähig werden.
  • Solche Situationen können die Rückzahlung eines Kredits erschweren bis unmöglich machen.
  • Eine Restkreditversicherung wie der Credit-Schutz vom fairen Credit sichert Sie dann finanziell ab.

Wissenswertes zum Credit-Schutz

Der Credit-Schutz ist eine Restkreditversicherung und ein gemeinsames Produkt der TeamBank und der R+V Versicherung. Eine solche Restkreditversicherung – manchmal auch Restschuldversicherung genannt – übernimmt im Todesfall, bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Kurzarbeit und Scheidung die Rückzahlung eines Kredits. Dadurch sind sowohl Sie als Kreditnehmer als auch Ihre Erben in Situationen, die eine Rückzahlung des Kredits erschweren oder unmöglich machen, abgesichert.

Der Credit-Schutz beim fairen Credit ist freiwillig.

Der Abschluss des Credit-Schutz ist keine Voraussetzung für den Abschluss eines Kredits beim fairen Credit und hat auch keine Auswirkung auf Kreditkonditionen und Kreditentscheidung. Mit dem Credit-Schutz spannt sich lediglich im Fall der Fälle ein Schutzschirm über Ihnen auf, der Sie hinsichtlich Ihrer finanziellen Verpflichtungen entlastet.

Unsere Partner beim Credit-Schutz:

  • R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland
  • R+V Lebensversicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland

Vorteile des Credit-Schutz

  • Absicherung von Lebensrisiken

  • Schutz vor Zahlungsausfällen

  • Keine Gesundheitsprüfung

  • Finanzieller Schutz für Ihre Familie

  • 30 Tage Widerrufsrecht

  • Jederzeit problemlos kündbar

Diese Leistungspakete gibt es

Generell ist der Credit-Schutz für Sie eine vollkommen freiwillige Entscheidung. Wenn Sie jedoch nicht auf die Extraportion an Sicherheit verzichten möchten, haben Sie die Wahl zwischen derzeit zwei Leistungspaketen, die verschiedene Szenarien abdecken.

TarifeSchutzbrief PremiumSchutzbrief Einkommen
Todesfall
Arbeits­unfähigkeit
Arbeits­losigkeit
(inklusive Kurz­arbeit & Scheidung)

Beachten Sie bitte, dass für unsere einzelnen Tarife individuelle Bestimmungen (zum Beispiel Wartezeiten*, Karenzzeiten**) gelten. Details hierzu finden Sie nachfolgend.

* Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des Credit-Schutz der Versicherungsschutz besteht.
** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.

Details zu den Tarifen

Leistung100 % der aktuellen Versicherungssumme
Ausschlüsse (beispielhaft, nicht vollständig)– 12/24 Ausschlussklausel
– Selbsttötung innerhalb 24 Monate nach Abschluss
– Unmittelbare kriegerische Ereignisse
Endalter67 Jahre
Wartezeit*keine
Karenzzeit**keine
Unterlagen– Sterbeurkunde
– Arztbericht
Beginn Versicherungsschutzmit Auszahlung des fairen Credit
Widerrufbis zu 30 Tage nach Erhalt des Welcome-Letters in Textform möglich
Kündigungwährend der Laufzeit jederzeit möglich (zum Ende eines Versicherungsmonats)

Alle ausführlichen Bedingungen zum Credit-Schutz findet der Kunde/die Kundin in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die mit den Vorvertraglichen Informationen ausgehändigt werden.

* Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des Credit-Schutz der Versicherungsschutz besteht.
** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.

Häufige Fragen zum Credit-Schutz

  • Wie wirken sich Vorerkrankungen aus? (12/24 Ausschlussklausel)

    Für den Credit-Schutz sind keine Gesundheitsfragen nötig – deshalb gilt bei den Tarifen Tod und Arbeitsunfähigkeit die 12/24 Ausschlussklausel:

    War der Versicherungsnehmer in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Schutzbrief-Abschlusses wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls in ärztlicher Behandlung? Dann ist der Versicherungsschutz innerhalb der ersten 24 versicherten Monate ausgeschlossen, sofern der Versicherungsfall mit exakt dieser Erkrankungen oder diesem Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht.

    Nach Ablauf dieser 24 Monate besteht der volle Versicherungsschutz.

  • Ist der Credit-Schutz verpflichtend beim Abschluss eines fairen Credit?

    Die Restkreditversicherung vom fairen Credit erfolgt vollkommen freiwillig, ist nicht an den Abschluss eines Kredits vom fairen Credit gebunden und hat auch keine Auswirkungen auf Konditionen oder Kreditentscheidung. Zudem kann sie bis zu 30 Tage nach Abschluss problemlos widerrufen oder während der Kreditlaufzeit gekündigt werden.

  • Kann man den Credit-Schutz auch noch später zubuchen?

    Leider ist der nachträgliche Abschluss des Credit-Schutz für einen Finanziellen Spielraum beim fairen Credit nicht möglich.

  • Kann man den Credit-Schutz widerrufen/kündigen?

    Den Credit-Schutz können Sie innerhalb der ersten 30 Tage nach Abschluss problemlos widerrufen. Ist diese Frist verstrichen, ist es selbstverständlich jederzeit möglich, Ihren Schutzbrief während der Laufzeit zum Ende eines Versicherungsmonats zu kündigen.

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