Der Credit-Schutz ist eine Restkreditversicherung und ein gemeinsames Produkt der TeamBank und der R+V Versicherung. Eine solche Restkreditversicherung – manchmal auch Restschuldversicherung genannt – übernimmt im Todesfall, bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Kurzarbeit und Scheidung die Rückzahlung eines Kredits. Dadurch sind sowohl Sie als Kreditnehmer als auch Ihre Erben in Situationen, die eine Rückzahlung des Kredits erschweren oder unmöglich machen, abgesichert.
DerCredit-Schutz beim fairen Credit ist freiwillig.
Der Abschluss des Credit-Schutz ist keine Voraussetzung für den Abschluss eines Kredits beim fairen Credit und hat auch keine Auswirkung auf Kreditkonditionen und Kreditentscheidung. Mit dem Credit-Schutz spannt sich lediglich im Fall der Fälle ein Schutzschirm über Ihnen auf, der Sie hinsichtlich Ihrer finanziellen Verpflichtungen entlastet.
Unsere Partner beim Credit-Schutz:
R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland
R+V Lebensversicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland
Bei der Restkreditversicherung vom fairen Credit können Kreditnehmer zwischen verschiedenen Leistungspaketen wählen, die jeweils bestimmte Szenarien absichern.
Folgende Tarife sind – je nach Leistungspaket – im Credit-Schutz enthalten:
Todesfall
Kurzarbeit
Arbeitslosigkeit
Arbeitsunfähigkeit
Scheidung
Mögliche Tarifkombinationen sind unseren Leistungspaketen zu entnehmen. Derzeit bieten wir beim Abschluss des finanziellen Spielraums die beiden Leistungspakete „Einkommen“ und „Premium“ an.
Die Kosten des Credit-Schutz hängen vor allem von drei Faktoren ab:
Leistungspaket(„Premium“ oder „Einkommen“)
Kreditsumme
Kreditlaufzeit
Ohne diese Angaben ist eine pauschale Aussage zu den Kosten nicht möglich.
Dennoch: Ihr Vertrauen liegt uns am Herzen. Daher weisen wir die Kosten für die Absicherung Ihrer Wunschfinanzierung transparent aus und verstecken diese nicht im Kleingedruckten. Ihr individuelles Angebot mit den monatlichen Kosten für den Credit-Schutz erhalten Sie direkt während Ihres Kreditantrags.
Sie bleiben auch nach Abschluss eines Credit-Schutz flexibel:
Widerruf Bis zu 30 Tage nach Abschluss können Sie Ihren Credit-Schutz widerrufen.
Kündigung Während der Laufzeit können Sie den Credit-Schutz jederzeit kündigen: einfach, flexibel und unkompliziert. Dabei können Sie entweder die gesamte Restkreditversicherung oder nur Zusatzversicherungen beenden.
Genießen Sie mit uns die perfekte Kombination aus Sicherheit und Flexibilität – aus einer Hand.
Generell ist der Credit-Schutz für Sie eine vollkommen freiwillige Entscheidung. Wenn Sie jedoch nicht auf die Extraportion an Sicherheit verzichten möchten, haben Sie die Wahl zwischen derzeit zwei Leistungspaketen, die verschiedene Szenarien abdecken.
Beachten Sie bitte, dass für unsere einzelnen Tarife individuelle Bestimmungen (zum Beispiel Wartezeiten*, Karenzzeiten**) gelten. Details hierzu finden Sie nachfolgend.
* Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des Credit-Schutz der Versicherungsschutz besteht. ** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.
12/24 Ausschlussklausel | Selbsttötung innerhalb 24 Monate nach Abschluss | unmittelbare kriegerische Ereignisse
Endalter
67 Jahre
Wartezeit*
keine
Karenzzeit**
keine
Unterlagen
Sterbeurkunde | Arztbericht
Beginn Versicherungsschutz
Mit Auszahlung des fairen Credit
Widerruf
Bis zu 30 Tage nach Erhalt des Welcome-Letters in Textform möglich
Kündigung
Während der Laufzeit jederzeit möglich (zum Ende eines Versicherungsmonats)
Alle ausführlichen Bedingungen zum Credit-Schutz findet der Kunde/die Kundin in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die mit den Vorvertraglichen Informationen ausgehändigt werden. * Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des Credit-Schutz der Versicherungsschutz besteht. ** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.
Tarif Arbeitsunfähigkeit
Leistung
Rate ab dem 43. Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Ausschlüsse (beispielhaft, nicht vollständig)
12/24 Ausschlussklausel | Drogen-, Medikamenten-, Alkoholmissbrauch | Unmittelbare kriegerische Ereignisse | Bedingungsgemäße Ausschlüsse (zum Beispiel Verletzung beim Versuch oder der Ausführung einer Straftat)
Endalter
67 Jahre
Wartezeit*
keine
Karenzzeit**
6 Wochen (= Lohnfortzahlung)
Unterlagen
Krankmeldung mit Diagnose (Hausarzt) | Nachweis Arbeitsunfähigkeit (R+V Erstbescheinigung)
Beginn Versicherungsschutz
Mit Auszahlung des fairen Credit
Widerruf
Bis zu 30 Tage nach Erhalt des Welcome-Letters in Textform möglich
Kündigung
Während der Laufzeit jederzeit möglich (zum Ende eines Versicherungsmonats)
Alle ausführlichen Bedingungen zum Credit-Schutz findet der Kunde/die Kundin in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die mit den Vorvertraglichen Informationen ausgehändigt werden. * Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des Credit-Schutz der Versicherungsschutz besteht. ** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.
Bewilligungsbescheid des AMS (Arbeitsmarktservice) | Kündigungsschreiben | R+V Formular „Nachweis über Arbeitslosigkeit“ vom Arbeitgeber ausgefüllt
Beginn Versicherungsschutz
3 Monate nach Auszahlung des fairen Credit (= Wartezeit)
Widerruf
Bis zu 30 Tage nach Erhalt des Welcome-Letters in Textform möglich
Kündigung
Während der Laufzeit jederzeit möglich (zum Ende eines Versicherungsmonats)
Alle ausführlichen Bedingungen zum Credit-Schutz findet der Kunde/die Kundin in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die mit den Vorvertraglichen Informationen ausgehändigt werden. * Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des Credit-Schutz der Versicherungsschutz besteht. ** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.
Tarif Kurzarbit
Leistung
Versicherte Rate für max. 24 Monate
Ausschlüsse (beispielhaft, nicht vollständig)
Kurzarbeit bereits vor Versicherungs-Abschluss oder in Wartezeit beantragt | Saison-Kurzarbeit
Endalter
67 Jahre
Wartezeit*
3 Monate
Karenzzeit**
1 Monat
Unterlagen
Nachweis über Kurzarbeit (R+V Erstbescheinigung)
Beginn Versicherungsschutz
3 Monate nach Auszahlung des fairen Credit (= Wartezeit)
Widerruf
Bis zu 30 Tage nach Erhalt des Welcome-Letters in Textform möglich
Kündigung
Während der Laufzeit jederzeit möglich (zum Ende eines Versicherungsmonats)
Alle ausführlichen Bedingungen zum Credit-Schutz findet der Kunde/die Kundin in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die mit den Vorvertraglichen Informationen ausgehändigt werden. * Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des Credit-Schutz der Versicherungsschutz besteht. ** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.
Tarif Scheidung
Leistung
Einmalzahlung: 6 versicherte Raten
Ausschlüsse (beispielhaft, nicht vollständig)
Scheidung war bereits vor Beginn oder noch während der Wartezeit rechtskräftig (bzw. eheliche Gemeinschaft aufgehoben)
Endalter
67 Jahre
Wartezeit*
3 Monate
Karenzzeit**
keine
Unterlagen
Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Beginn Versicherungsschutz
3 Monate nach Auszahlung des fairen Credit (= Wartezeit)
Widerruf
Bis zu 30 Tage nach Erhalt des Welcome-Letters in Textform möglich
Kündigung
Während der Laufzeit jederzeit möglich (zum Ende eines Versicherungsmonats)
Alle ausführlichen Bedingungen zum Credit-Schutz findet der Kunde/die Kundin in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die mit den Vorvertraglichen Informationen ausgehändigt werden. * Wartezeit: Die Wartezeit gibt vor, nach welchem Zeitraum ab Abschluss des Credit-Schutz der Versicherungsschutz besteht. ** Karenzzeit: Die Karenzzeit ist eine besondere Form der Wartezeit. Sie legt fest, nach welchem Zeitraum ab Bekanntwerden des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz greift.
Häufige Fragen zum Credit-Schutz
Wie wirken sich Vorerkrankungen aus? (12/24 Ausschlussklausel)
Für den Credit-Schutz sind keine Gesundheitsfragen nötig – deshalb gilt bei den Tarifen Tod und Arbeitsunfähigkeit die 12/24 Ausschlussklausel:
War der Versicherungsnehmer in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Schutzbrief-Abschlusses wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls in ärztlicher Behandlung? Dann ist der Versicherungsschutz innerhalb der ersten 24 versicherten Monate ausgeschlossen, sofern der Versicherungsfall mit exakt dieser Erkrankungen oder diesem Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht.
Nach Ablauf dieser 24 Monate besteht der volle Versicherungsschutz.
Ist der Credit-Schutz verpflichtend beim Abschluss eines fairen Credit?
Die Restkreditversicherung vom fairen Credit erfolgt vollkommen freiwillig, ist nicht an den Abschluss eines Kredits vom fairen Credit gebunden und hat auch keine Auswirkungen auf Konditionen oder Kreditentscheidung. Zudem kann sie bis zu 30 Tage nach Abschluss problemlos widerrufen oder während der Kreditlaufzeit gekündigt werden.
Kann man den Credit-Schutz auch noch später zubuchen?
Leider ist der nachträgliche Abschluss des Credit-Schutz für einen Finanziellen Spielraum beim fairen Credit nicht möglich.
Kann man den Credit-Schutz widerrufen/kündigen?
Den Credit-Schutz können Sie innerhalb der ersten 30 Tage nach Abschluss problemlos widerrufen. Ist diese Frist verstrichen, ist es selbstverständlich jederzeit möglich, Ihren Schutzbrief während der Laufzeit zum Ende eines Versicherungsmonats zu kündigen.